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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Schlösser Trucking und Eventservice GmbH

1 Angebot und Vertragsabschluß

Angebote der Firma Schlösser Event*Movie*Logistics sind freibleibend. Der Besteller kann seinen Auftrag mündlich oder schriftlich bestellen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Firma Schlösser Trucking und Eventservice GmbH zustande.

2 Leistungsumfang

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der schriftlichen Bestätigung maßgeblich. Die Leistung umfasst in dem durch die schriftliche Bestätigung vorgegebenen Rahmen die Bereitstellung eines Fahrzeuges der vereinbarten Art und je nach Vereinbarung die Durchführung des Transportes. Änderungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

3 Preis und Leistung

Es gilt der im Vertrag abgeschlossene Preis und ausgehandelte Zahlungsplan.

4 Rücktritt durch den Besteller

Im Falle eines nicht durch die Firma Schlösser Event*Movie*Logistics zu vertretenden Rücktritt hat die Firma Schlösser Trucking und Eventservice GmbH einen angemessenen Anspruch mit Entschädigung. Bei Rücktritt: Bis 30 Tage vor Fahrtantritt 10 % des vereinbarten Preises. Ab 14 Tage bis 29 Tage vor Fahrtantritt 25 % des vereinbarten Preises. Ab 13 Tage vor Fahrtantritt 50 % des vereinbarten Preises. Ab 3 Tage vor Fahrantritt ist der volle Preis zu entrichten.

5 Rücktritt durch die Firma Schlösser Trucking und Eventservice GmbH

Die Firma Schlösser Trucking und Eventservice GmbH kann vor Fahrtantritt zurücktreten, falls das eingesetzte Fahrzeug nicht mehr einsetzbar ist, z. B. durch Verunfallung und kein gleichwertiger Ersatz zu beschaffen ist. In diesem Fall kann der Besteller seine Aufwendungen geltend machen, die unmittelbar mit der Bestellung zusammenhängen. Die Firma Schlösser Trucking und Eventservice GmbH ist berechtigt vom Vertrag zurück zu treten, wenn die ausgehandelten Zahlungsmodalitäten nicht eingehalten werden. In diesem Fall sind die bis zu diesem Zeitpunkt angelaufenen Transportkosten sofort fällig und der Restbetrag aus dem Transportvertrag innerhalb von 30 Tagen.

6 Haftung

Die Firma Schlösser Trucking und Eventservice GmbH haftet im Rahmen eines ordentlichen Kaufmanns für eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags. Für höhere Gewalt sowie nicht von der Firma Schlösser Trucking und Eventservice GmbH zu vertretende Umstände haftet die Firma Schlösser Trucking und Eventservice GmbH nicht. Die Haftung beschränkt sich auf den vertraglich festgelegten Mietzins. Für die Ladung besteht eine Haftung gemäß CMR Konditionen. Der Besteller rechnet mit der Versicherung selber ab und trägt die Kosten für die Selbstbeteiligung in Höhe von 750,00 Euro pro Schaden. Der Besteller haftet für alle Schäden an den bereitgestellten Fahrzeugen, die von ihm oder ihm beauftragte Personen verursacht werden.

7 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Luckenwalde. Für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses ist das Recht der BRD maßgebend. Sollten einzelne Vertragspunkte oder Bestimmungen aus dem AGB unwirksam sein, so hat das nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder der gesamten AGB zur Folge. Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform

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