Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Schlösser Trucking und Eventservice GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
Angebote sind freibleibend. Bestellungen können mündlich oder in Textform erfolgen. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher oder per E-Mail erfolgender Auftragsbestätigung zustande.
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung. Die Leistung umfasst die Bereitstellung eines Fahrzeugs der vereinbarten Art sowie – sofern vereinbart – die Durchführung des Transports.
Änderungen oder Ergänzungen sollen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Individuelle Abreden haben Vorrang vor diesen AGB.
Es gilt der in der Auftragsbestätigung vereinbarte Preis. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die Schlösser Trucking und Eventservice GmbH berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.
Tritt der Besteller vom Vertrag zurück, ohne dass dies von der Schlösser Trucking und Eventservice GmbH zu vertreten ist, kann eine pauschalierte Entschädigung verlangt werden:
Die Pauschale berücksichtigt insbesondere die kurzfristige Disposition von Fahrzeugen, Personal und sonstigen Betriebsmitteln. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Die Schlösser Trucking und Eventservice GmbH ist berechtigt, vor Fahrtantritt vom Vertrag zurückzutreten, wenn das vorgesehene Fahrzeug aus nicht zu vertretenden Gründen nicht einsatzfähig ist und kein gleichwertiger Ersatz beschafft werden kann.
Bei Zahlungsverzug trotz Mahnung und Fristsetzung ist ein Rücktritt ebenfalls zulässig.
Ändern sich nach Vertragsschluss die Kosten für Diesel, Energie oder sonstige betriebsnotwendige Treibstoffe wesentlich (mehr als ±5 %), ist die Schlösser Trucking und Eventservice GmbH berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen. Maßgeblich ist der marktübliche Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Die Preise basieren auf den vereinbarten Einsatzzeiten. Warte- oder Standzeiten, die nicht von der Schlösser Trucking und Eventservice GmbH zu vertreten sind, gelten als Leistungszeit und werden gesondert vergütet.
Sofern Fahrer der Schlösser Trucking und Eventservice GmbH aufgrund von Touren oder Einsatzorten ihre gesetzliche wöchentliche Ruhezeit nicht am Wohnort verbringen können, wird eine angemessene Hotelunterbringung gestellt. Die Kosten für die Unterkunft, einschließlich Übernachtung und Frühstück, trägt der Auftraggeber. Die Unterkunft muss den gesetzlichen Anforderungen an Ruhezeiten entsprechen, insbesondere ausreichende Schlaf- und Hygienevoraussetzungen bieten.
Die Schlösser Trucking und Eventservice GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ist der Höhe nach auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Für höhere Gewalt wird keine Haftung übernommen.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Luckenwalde. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.